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Teilnahmebedingungen für die Märkte
   

  1. Teilnahmeberechtigt sind sowohl private als auch gewerbliche Aussteller.

  2. Die Teilnahme am Markt geschieht in jedem Fall und in jeder Hinsicht auf eigene Gefahr des Anbieters. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für Sach- und / oder Körperschäden und / oder Diebstahl und / oder Brandschäden und / oder andere Schäden.
  3. Der Ausstellerübernimmt für die von Ihm ausgestellten und / oder zum Verkauf angebotene Ton-, Bild- und / oder Datenträger uneingeschränkt die volle juristische Verantwortung. Insbesondere wird auf die Einhaltung folgender Vorschriften hingewiesen:

    § 86 StGB  (Verbreitung von Propagandamittel verfassungswidriger Organisationen)
    §86a StGB  (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)
    § 130 StGB  (Volksverhetzung)
    § 130a StGB  (Anleitung zu Straftaten)
    § 131 StGB  (Verherrlichung von Gewalt; Aufstachelung zum Rassenhaß)
    § 166 StGB  (Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen)
    § 184 StGB  (Verbreitung pornographischer Schriften)
    Der Jugend Medien Schutz-Report und BPS-Report sind Bestandteil der Teilnamebedingungen.
    Im abgeteilten 18er Raum / Bereich darf FSK 18 - auch sog. Pornos angeboten werden.
       
  4. Der Aussteller haftet für jeden durch Ihn oder seine Begleitperson(en) verursachten Schäden
    gegenüber dem Veranstalter.
       
  5. Der Aussteller verpflichtet sich gemäß der Gewerbeordnung deutlich sichtbar und dauerhaft ein Schild mit seinem vollständigen  Namen und seiner vollständigen, ladungsfähigen Adresse anzubringen.
  6. Der Aussteller hat für die Einhaltung von Gewerberechtlichen ( z.B.:  Preisauszeichnungspflicht), steuerlichen und anderen Vorschriften zu sorgen.
       
  7. Die Standgebühr ist zahlbar vor Beginn der Veranstaltung, per Scheck, Überweisung oder in bar. Bei Bezahlung am Veranstaltungstag wird nur eine Barzahlung akzeptiert. Die Mindeststandgröße beträgt 50 % der, zur Anmietung angebotenen Einheit (Einheit ist 1 lfd. Meter oder 1 Tisch siehe Anmeldeformular). Das sog. Ziehen der Tische (Tische auf Lücke stellen und Zwischenräume mit Bretter oder ähnlichem überbrücken) ist nicht gestattet. Bei kurzfristiger Buchung (weniger als 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn) kann vom Veranstalter eine Bearbeitungsgebühr erhoben werden.
       
  8. Der Aufbau findet am Veranstaltungstag ab 8:30 Uhr statt. Öffnungszeit für Besucher ist von 10 bis 16 Uhr (Samstag) oder 17 Uhr (Sonn- und Feiertags). Änderungen werden rechtzeitig bekanntgegeben.
       
  9. Mit dem Abbau durch den Aussteller darf frühestens 30 Minuten vor Veranstaltungsende begonnen werden.
      
  10. Fremdwerbung bedarf der schriftlichen Genehmigung des Veranstalters. Bei Verstoß, wie z.B.:
    Verteilen von Werbematerial (Handzettel, sog. Flyern) ist eine Vertragsstrafe in Höhe von € 1000.- (in Worten: eintausend) fällig.
       
  11. Der Veranstalter hat das Hausrecht. Seine Anweisungen oder denen seiner Erfüllungsgehilfen ist folge zu leisten.
       
  12. Wünsche bezüglich der Örtlichkeit des Ausstellungsplatzes werden, wenn möglich, berücksichtigt. Auf Grund von Disposition des Veranstalters, Zahlungs- bzw. Anmeldungseingang hat der Aussteller keinen Anspruch auf einen bestimmten Ausstellungsplatz.
       
  13. Die Bewirtung wird durch den Saaleigentümer durchgeführt; sie liegt außerhalb des Verantwortungsbereiches des Veranstalters.
       
  14. Eine Stornierung der Veranstaltung durch den Aussteller ist bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich. Bei einer Stornierung bis 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn sind vom Aussteller 50 % der Standgebühr zu erbringen. In jedem Fall ist eine schriftliche Stornierung nötig. Bei Stornierung weniger als 24 Stunden vor der Veranstaltung oder Nichterscheinen des Ausstellers sind 100 % der Standgebühr fällig.
       
  15. Der Veranstalter kann 45 Minuten nach Ende der Aufbauzeit, freigebliebene, obgleich bezahlte und reservierte Standflächen bei Bedarf anderweitig vermieten.
      
  16. Der Veranstalter kann Märkte verlegen oder absagen. In diesem Fall hat der Veranstalter keinerlei Ansprüche gegen den Veranstalter. Der Aussteller wird frühmöglichst informiert.
       
  17. Bei Nichtigkeit einzelner Bestimmungen der Teilnahmebedingungen bleibt die Gültigkeit der
    übrigen Bestimmungen der Teilnahmebedingungen bestehen.
         
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